3. Änderung der Innenbereichssatzung "Tyrlaching West"

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung (Erweiterung) der Innenbereichssatzung "Tyrlaching West" als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 22.04.2025 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat die Innenbereichssatzung in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

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