Aufstellung der Außenbereichssatzung "Neuroidham"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie
der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.10.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Außenbereichssatzung "Neuroidham" beschlossen.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung und die Begründung liegen im Verwaltungsgemeinschaftsgebäude in Kirchweidach, Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach, Zimmer-Nr. 8, zu den üblichen Geschäftszeiten

vom 13.06.2023 bis einschließlich 12.07.2023

öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung "Neuroidham" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung "Neuroidham" nicht von Bedeutung ist.

Die Verfahrensunterlagen stehen in den Downloads zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

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