Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Brunnhaus"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Brunnhaus“ beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. 

Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht, wenn der Entwurf des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Der Zeitraum der Auslegung wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht. Des Weiteren werden berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Nachfolgend steht der räumliche Geltungsbereich sowie die amtliche Bekanntmachung zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über mailto:bauamt@vg-kirchweidach.de

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