Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie
der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für den Entwurf der Außenbereichssatzung „Birnbaum“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.08.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Birnbaum“ beschlossen.

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Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Birnbaum“ für das Gebiet auf den Flur-Nrn. 604/2, 604, 569/1, 569, 573, 595, 571, 567, 601 (jeweils Teilflächen), 604/3, 604/4, Gemarkung Halsbach und die Begründung werden im Internet unter 
https://vg-kirchweidach.de/vg/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-halsbach/aufstellung-aussenbereichssatzung-birnbaum  vom 09.01.2026 bis einschließlich 09.02.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten im Rathaus, Zimmer 8, Anschrift: Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach, während folgender Zeiten Montag bis Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr vorgehalten.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@vg-kirchweidach.de, und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Halsbach, Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Birnbaum“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung „Birnbaum“ nicht von Bedeutung ist.

Die Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://vg-kirchweidach.de/vg/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-halsbach/aufstellung-aussenbereichssatzung-birnbaum eingestellt.  

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Halsbach, 08.01.2026 

Martin Poschner
Erster Bürgermeister

 

Auslegungsunterlagen: