Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Mankham BA III"

Beschluss zur Fortführung und Abschluss des Bauleitplanverfahrens gemäß § 215a BauGB im ergänzenden Verfahren sowie öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 die Fortführung und den Abschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Mankham BA III" gemäß § 215a BauGB im ergänzenden Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung, die UVP-Vorprüfung und der schalltechnische Bericht liegen 
während der Veröffentlichungsfrist vom

 25.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

öffentlich aus. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@vg-kirchweidach.de übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Mankham BA III“ unberücksichtigt bleiben.

Nachfolgend stehen die amtlichen Bekanntmachungen, der Entwurf Bebauungsplans, die Begründung, die UVP-Vorprüfung sowie der schalltechnische Bericht zum Download zur Verfügung.

 

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