1. Änderung der Außenbereichssatzung "Unterschnitzing-Ost"
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung der Außenbereichssatzung „Unterschnitzing-Ost“ beschlossen (1. Änderung).


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