Bekanntmachung
des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie
der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Unterschnitzing-Ost“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung der Außenbereichssatzung „Unterschnitzing-Ost“ beschlossen (1. Änderung).
Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Unterschnitzing-Ost“ für das Gebiet auf den Flur-Nrn. 1165/3, 1142/2, 1165/22, 1165/15, 1333, 1165/8, 1165/5, 1131/3, 1131/2, 1130, 1332/1, 1332, 1130/3 der Gemarkung Tyrlaching und die Begründung werden im Internet unter https://vg-kirchweidach.de/vg/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-tyrlaching/1-aenderung-der-aussenbereichssatzung-unterschnitzing-ost vom 02.09.2026 bis einschließlich 01.10.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten im Rathaus, Zimmer 8, Anschrift: Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach, während folgender Zeiten Montag bis Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr vorgehalten.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@vg-kirchweidach.de, und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Tyrlaching, Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Unterschnitzing-Ost“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Unterschnitzing-Ost“ nicht von Bedeutung ist.
Die Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://vg-kirchweidach.de/vg/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-tyrlaching/1-aenderung-der-aussenbereichssatzung-unterschnitzing-ost eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Tyrlaching, 01.09.2026
Andreas Zepper
Erster Bürgermeister
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite
am 01.09.2026
und wird frühestens wieder ab dem 02.10.2026
von der Internetseite gelöscht.
Zusätzlich erfolgte die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an den Amtstafeln der Gemeinde:
am Dorfplatz, Staatsstraße 2106, Rupertistraße, 84558 Tyrlaching und
am Kirchenvorplatz, Schützenstraße, Oberbuch



