Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 "SO Agri-Solarpark"

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchweidach hat mit Beschluss vom 20.12.2022 den Bebauungsplan

Nr. 29 „SO Agri-Solarpark“

als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 20.02.2023 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

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