9. Änderung des Flächennutzungsplanes Kirchweidach

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchweidach hat mit Beschluss vom 20.12.2022 den Flächennutzungsplan für den Bereich

„SO Agri-Solarpark“

festgestellt.

Das Landratsamt Altötting hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 14.02.2023 genehmigt. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wurde diese Genehmigung am 20.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. 

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

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