Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Bahnhofstraße West III"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Bahnhofstraße West III“ beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die schalltechnische Untersuchung liegen im Verwaltungsgemeinschaftsgebäude in Kirchweidach, Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach, Zimmer-Nr. 8, zu den üblichen Geschäftszeiten

vom 11.04.2023 bis einschließlich 10.05.2023

öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 30 „Bahnhofstraße West III“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 30 „Bahnhofstraße West III“ nicht von Bedeutung ist.

Die Verfahrensunterlagen stehen in den Downloads zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

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