1. Änderung der Außenbereichssatzung "Antenfressen"

Der Gemeinderat der Gemeinde Halsbach hat mit Beschluss vom 11.01.2022 die 1. Änderung der  

Außenbereichssatzung "Antenfressen" 

als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 24.02.2022 gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat die Außenbereichssatzung in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.

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