15. Änderung des Flächennutzungplanes Feichten a. d. Alz

Der Gemeinderat der Gemeinde Feichten a. d. Alz hat mit Beschluss vom 20.07.2022 den Flächennutzungsplan für den Bereich

„Mankham BA II“

festgestellt.

Das Landratsamt Altötting hat die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 20.09.2022 genehmigt. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wurde diese Genehmigung am 05.10.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. 

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

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