Mit den ersten Frostnächten beginnt wieder die Zeit des Schneeschaufelns. Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach erinnert alle Bürgerinnen und Bürger an ihre Räum- und Streupflicht innerorts – für sichere Straßen und Gehwege in Kirchweidach, Feichten, Halsbach und Tyrlaching.
Gemeinde räumt Straßen – Anlieger sind gefordert
„Unsere Bauhofmitarbeiter und die beauftragten Unternehmen sind ab den frühen Morgenstunden im Einsatz, um Straßen, Kreuzungen und Gefällestrecken zu sichern“, erklärt Bauhofleiter Alois Steiner.
Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege und- wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist - die Straße entlang ihrer Grundstücke von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen – werktags ab 6.00 Uhr, samstags ab 7.00 Uhr und sonn- und feiertags ab 8.00 Uhr, jeweils bis 20.00 Uhr. Die Räumbreite sollte etwa 1,2 Meter betragen.
Wer frühzeitig räumt, schützt andere und sich selbst vor Haftungsrisiken.
Nachtruhe bleibt gewahrt – Sicherheit am Morgen zählt
In der Nacht besteht keine Pflicht zu räumen, doch am Morgen müssen Gehwege und Übergänge für den Fußgängerverkehr sicher begehbar sein.
Wer seine Pflicht vernachlässigt, riskiert Bußgelder oder Haftung, falls jemand stürzt.
Gemeinsam durch den Winter
Die VG Kirchweidach organisiert den Winterdienst nach klaren Prioritäten – zuerst auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen. „Wir geben unser Bestes, doch bei starkem Schneefall bitten wir um Verständnis, wenn Nebenstraßen später geräumt werden“, sagt Steiner. Dies, insbesondere unter dem Wissen, dass hier grundsätzlich keine gemeindliche Verpflichtung zum Räumen besteht.
Da es beim Rückwärtsfahren in Stichstraßen zu gefährlichen Situationen kommen kann, wird hier zudem nur eingeschränkt geräumt.
Wenn jeder mithilft, kommen wir gemeinsam gut und sicher auch durch diesen Winter. Vielen Dank dafür!


