Die Wahlbenachrichtigungen werden erstmals nicht per Gemeindebote, sondern mit der Post zugestellt.
Bis spätestens 15. Februar sollten die Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung und damit ihre Bestätigung, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten haben. Nach Erhalt der Benachrichtigung können Wahlberechtigte damit ihre Unterlagen für die Briefwahl beantragen oder am 8. März im Wahllokal wählen.
Briefwahlunterlagen können ab 09. Februar hier auch Online beantragt werden.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar zugestellt werden dürfen.
Veröffentlicht am: 02.02.2026


