Der bisherige Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Eine Verlängerung bzw. Aktualisierung sowie die Änderung des Wohnorts ist seither nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit und können bis zum Ablaufdatum weiterhin verwendet werden.

Für Kinder kann seit 1. Januar 2024 entweder ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden sofern die Ausstellung gewünscht ist. Für alle Arten von Personaldokumenten müssen die Antragstellerinnen oder Antragsteller zwingend persönlich erscheinen. Kinder unter 16 Jahren (18 Jahre beim Reisepass) müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.

Bei der Reiseplanung empfiehlt es sich die aktuellen Einreisebestimmungen zu beachten. Informationen dazu bietet das Auswärtige Amt. Im Weiteren sollte bedacht werden, dass ab Antragstellung bis zur Aushändigung mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen zu rechnen ist. Wer dringend einen Reisepass oder Personalausweis benötigt, kann unter gewissen Voraussetzungen kurzfristig ein vorläufiges Dokument erhalten.

Für alle Ausweisarten ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich. Dies kann hier im Rathaus am Bildautomaten einfach und problemlos angefertigt werden.