2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Watzmannstraße" 
unter Einbeziehung des bisherigen Bebauungsplanes 
Nr. 2 "Tyrlaching Süd II"

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Watzmannstraße" unter Einbeziehung des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 2 "Tyrlaching Süd II" beschlossen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung können während der Veröffentlichungsfrist vom

16.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023

unter den nachstehenden Downloads eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Entwurfsunterlagen im Verwaltungsgemeinschaftsgebäude in Kirchweidach, Hauptstraße 21, 84558 Kirchweidach, Zimmer-Nr. 8, zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an

bauamt@vg-kirchweidach.de

übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Watzmannstraße" unter Einbeziehung des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 2 "Tyrlaching Süd II" unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB geändert. Daneben entfallen im beschleunigten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Umweltprüfung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach bereitgestellt ist.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

Downloads

2. Änderung (Erweiterung) der Innenbereichssatzung "Niederbuch"