8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Für das Gebiet südlich der Staatsstraße 2357"

Die Gemeinde Kirchweidach hat mit Beschluss vom 19.09.2023 die 

8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Für das Gebiet südlich der Staatsstraße 2357" 

als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 25.09.2023 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat die 8. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Abschluss des Verfahrens als Download bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail über bauamt@vg-kirchweidach.de

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