Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 "GE Gigling Nordost"

Frühzeitige Unterrichtung zur Aufstellung eines Bauleitplanes (§ 3 Abs. 1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Feichten a.d. Alz hat am 18.09.2019 beschlossen, den 

Bebauungsplan Nr. 16 „GE Gigling Nordost“

auf dem Gebiet der FlNrn. 208 Gem. Feichten a.d. Alz aufzustellen.

Der Planentwurf kann in der Zeit vom 05.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020 im Verwaltungsgemeinschaftsgebäude in Kirchweidach, Zimmer Nr. 8, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen im Anhang als Download zur Verfügung.

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